Wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) heute verkündete, wird das Adoptionsverbot für Schwule und Lesben in Österreich aufgehoben.
Erst seit 2013 ist es möglich, in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft die eigenen Kinder zu adoptieren. Das Verbot der gemeinsamen Adoption fremder Kinder ist nun ebenfalls gefallen.
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger begründete die höchtsgerichtliche Entscheidung damit, die keine sachliche Rechtfertigung für die »ausschließlich
nach sexueller Orientierung« bestehenden Regelung gibt.
Die Regierung konnte sich zu dieser Entscheidung nicht aus eigenem Antrieb durchringen. Einmal mehr war es eine Klage von Dr. Helmut Graupner (Rechtskomitee Lambda) beim VfGH die zur Beendigung dieser Diskrimierung führte. Das Parlament hat bis Ende des Jahres Zeit, das Gesetz entsprechend anzupassen.
Kurios: Österreich ist nun das einzige Land in Europa in denen gleichgeschlechtliche Paare zwar Kinder adoptieren aber nicht heiraten dürfen.