RehabilitierungGrüne pochen auf Rehabilitierungsgesetz
"Rund 200 Homosexuelle stehen noch immer im Strafregister dieser Republik. Dies bedeutet, dass immer noch 200 Menschen für Verstöße gegen Paragrafen amtlich registriert sind, die mittlerweile vom Gesetzgeber, vom Verfassungsgerichtshof oder vom Gerichtshof für Menschenrechte abgeschafft wurden. Das ist ein unerträglicher Zustand", sagt Bundesrat Marco Schreuder, Bundessprecher der Grünen Andersrum. Dies ergab eine parlamentarische Anfrage Schreuders an Innenministerin Mikl-Leitner, die gemeinsam mit der NGO Rechtskomitee und dessen Präsident Helmut Graupner geschrieben wurde. Genauer stehen 108 Personen aufgrund des §209 StGB (unterschiedliches Schutzalter) im Register. 51 Personen wurden nach nach §129 Ib (generelles Verbot von Homosexualität bis 1971) verurteilt, 34 Personen nach §210 StGB (Gewerbsmäßige gleichgeschlechtliche Unzucht, 1989 aufgehoben). Vier Personen wurden aufgrund des § 500 a StG (Vorgängerparagraf von §210 StGB) verurteilt. Schreuder pocht auf ein Rehabilitierungsgesetz, in das die früheren antihomosexuellen Gesetze als Verletzung der Menschenwürde bezeichnet werden, die Tilgungen von Verurteilungen festgeschrieben wird, alle Urteile aufgehoben werden, sowie materieller und immaterieller Schadenersatz für Verurteilungen und Inhaftierungen festgeschrieben wird. "Es kann ja nicht sein, dass Gerichtshöfe und Politik die einstigen antihomosexuellen Gesetze abschaffen, aber die damals Verurteilten immer noch im Strafregister zu finden sind", meint Schreuder."Ein Rehabilitierungsgesetz liegt seit Jahren als Vorschlag des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser im Nationalrat, es braucht nur beschlossen werden", so Schreuder abschließend. |