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Im 2. Anlauf

Verfassungshoferkenntnis umgesetzt 

"Wieder ist ein Dominostein in der Reihe der unzähligen Diskriminierungen im Rahmen der Eingetragenen Partnerschaft umgefallen. Wieder war es ein Höchstgericht, das aktiv werden musste.Und die Bundesregierung kann bald noch weitere Novellen vorbereiten,denn der konservative Kern der ÖVP findet auch innerhalb der eigenen Partei keine Mehrheiten mehr. Aber gut, dass erneut eine Diskriminierung in Österreich rechtlich beseitigt wird", freut sich Marco Schreuder, Bundesrat und Sprecher der Grünen Andersrum.

Der Verfassungsgerichtshof sah bereits im Juli 2013 keine sachliche Rechtfertigung für diese unterschiedliche Regelung des Ortes bei der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft. Behörden werden auch sonst nicht dazu angehalten, ihre Amtshandlungen ausschließlich inden Amtsräumen zu verrichten. Standesbeamten bleibt es auch offen, eine Trauung an jedem Ort vorzunehmen, der der Bedeutung einer Ehe entspricht. Besonders diskriminierend war die Regelung, wenn es einer der Personen - auf Grund von Krankheit oder Behinderung unmöglichoder unzumutbar war- die Amtsräume der Behörde aufzusuchen.

"Absurd ist auch die Tatsache, dass diese Erkenntnis nicht gleich in die Novelle des Personenstandsgesetzes 2013 eingearbeitet wurde,sondern immer erst im zweiten Anlauf Korrekturen passieren", sagt Schreuder. Die Grünen haben noch im März 2014 einen Antrag dazu eingebracht. "Auf jeden Fall können Lesben und Schwule in Zukunft die eingetragene Partnerschaft dort eingehen, wo immer sie wollen: am Riesenrad, auf einem Schiff oder einfach mitten am Dorfplatz", freut sich Schreuder.


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