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Ja-Wort

Aufwertung
Von Günther Moser, 18.01.2013

Der VfGH kommt zur Erkenntnis, daß weitere Unterschiede der eingetragenen Partnerschaften zur "Eheschließung" aufzuheben sind.

Die im Gesetz auf Wunsch der ÖVP festgeschriebenen Ungerechtigkeiten bei der Schließung von eingetragenen Partnerschaften bröckeln weiter.
Hintergrund der Entscheidungen des Gesetzgebers war, den Unterschied zur "Hetero-Ehe" möglichst deutlich zu manifestieren. Nach dem Fall des "Bindestrich-Verbots" bei Doppelnamen und dem Recht den Nachnamen später zu ändern, kommt es nun zu weiteren Verbesserungen.

Nach der neuen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wird es ab sofort ein "Ja-Wort" des Paares geben, wenn es gewünscht ist. Bisher wurde die eintragene Partnerschaft nur durch die Unterschriften in den Amtsräumen gültig. Trauzeugen wie bei einer Eheschließung sind nun ebenfalls möglich, auch wenn sie im Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben sind. Am Ende der Zeremonie muß der Beamte nun «in angemessener Form mitteilen, dass sie nunmehr rechtmäßig verbundene eingetragene Partner sind«.

Was den umstrittenen Ort der Handlung (Magistrat statt Standesamt) angeht, hat der VfGH Bedenken, daß die "gesetzliche Fixierung des Ortes" unsachlich sei. Für den Ort der Zeremonie hat der VfGH ein Gesetzesüberprüfungsverfahren eingeleitet.

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