Wir haben ihn! Von MattW, 11.11.2011
Nach einem langen Ringen um etwas Selbstverständliches, hat es der Verfassungsgerichtshof nun möglich gemacht: Doppelnamen in der Eingetragenen Partnerschaft (EP) gibt es nun auch mit Bindestrich!
Eine Diskriminierung, die nun schleunigst beendet werden muss: Der VfGH entschied in der Causa 'Bindestrich' comme il faut für die Homosexuellen, schließlich ist es nicht einzusehen, warum ein Doppelname bei der EP nur ohne den berühmten Bindestrich (Müller-Mayer statt Müller Mayer, was einem Zwangsouting gleichkommt) möglich gewesen ist.
In der Erläuterung zur Entscheidung finden sich schlagkräftige Argumente, u.a. wie das bereits oben erwähnte Zwangsouting.
Nun müssen Behörden dem Namensänderungswunsch bei Schließung einer EP auf Doppelnamen Folge leisten.
Fazit: Viel Trara um etwas was eigentlich selbstverständlich sein sollte, aber wir haben ihn uns verdient - den Bindestrich.