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Gleichstellung in Wien
Von Raphael Huber, 25.06.2010

Der Wiener Landtag beschloss gestern die Umsetzung der Eingetragenen Partnerschaft im Wiener Landesrecht und setzt damit einen Meilenstein zur Gleichstellung von Lesben und Schwulen in Wien.

Begrüßenswert ist, dass Rechte und Pflichten eingetragener Partner in jedem einzelnen betroffenen Landesgesetz festgeschrieben wurden. Denn eine Generalklausel hätte Rechtsunsicherheit für die Betroffenen gebracht. Wien hat in Österreich bei der Gleichstellung von Lesben und Schwulen immer eine Vorreiterrolle eingenommen, diese wurde mit den gestrigen Gesetzesbeschlüssen noch ausgebaut.

Durch die Verhandlungen wurde darüber hinaus in 17 Punkten festgehalten, dass eingetragene Partner im Wiener Landesrecht als Familienangehörige definiert und nicht mehr gesondert angeführt werden freuen sich die Grünen und Soho (SPÖ).

Wo Wien nicht auf die Vorgaben des Bundes angewiesen sei, nämlich im Wiener Dienstrecht, seien gleichgeschlechtliche Paare und deren Kinder nun vollkommen gleichgestellt: So werden durch die heutige Dienstrechtsnovelle Kinder eingetragener Partner mit Stiefkindern gleichstellt. Dies ist zum Beispiel bedeutend, wenn es um Kinderzulagen oder Waisenrenten geht. Außerdem kann in Wien Teilzeitbeschäftigung zur Pflege eines Kindes auch für ein Kind des eingetragenen Partners in Anspruch genommen werden. Der Bund sieht diese Möglichkeit nicht vor. Pflegefreistellung bzw. Familienhospizkarenz kann in Wien ohne Einschränkungen auch für ein Kind des eingetragenen Partners in Anspruch genommen werden.


Bereits 216 Eingetragene Partnerschaften in Wien!

Die Möglichkeit der Eingetragenen Partnerschaft wird in Wien gut genutzt.

Mit Stichtag 24. Juni sind in Wien 216 Paare eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, davon
154 männliche Paare (71 Prozent) und 62 weibliche Paare (29 Prozent). Damit, so Frauenberger, würden die für das erst Jahre erwarteten 300 bis 400 Eintragungen wohl übertroffen werden.

Was die bevorzugten Locations betrifft, haben sich 161 Paare für den Amtsraum der Bezirksverwaltungsbehörde (Standesamt 5. Bezirk/ Servicestelle für eingetragene Partnerschaften) mit sofortiger Übergabe der Dokumente entschieden. 47 Paare sind ihre PartnerInnenschaft in einem festlichen Saal (Festsaal der Amtshäuser, Trauungssaal,etc.) eines Amtshauses eingegangen. 8 Paare haben sich für eine "Traumhochzeits-Location" entschieden.



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