Schwul: RücktrittUS-Bürgermeister tritt wegen Liebe zu Ausländer zurück
von Günther Selinger, 25.05.2009 Der Bürgermeister einer westtexanischen Stadt gab vergangene Woche nach seiner 4. Wiederwahl überraschend seinen Rücktritt bekannt. Als Grund hab er an, sein Lebensgück über die Liebe zu seinem Beruf zu stellen. J.W. Lown erklärte in einem Telefoninterview aus Mexiko gegenüber der Presse, dass sein Partner, dessen Namen nicht genannt wurde, Mexikaner wäre und keine Aufenthaltsgenehmigung für die Staaten habe. Lown, 32, sagte, dass er den Eid, den er bei seiner 4. Amtsübernahme erneut hätte schwören müssen, nicht einhalten könne. Er wusste, dass er einer Person helfen würde, die kein US-Staatsbürger sei. Deshalb sei er zur Zeremonie des Schwurs gar nicht erst erschienen. "Ich musste das Richtige tun, nach Mexiko reisen und mit meinem Freund auf dessen Visa warten, wie jeder andere US-Staatsbürger auch." Lown hat die us-amerikanische und mexikanische Doppelstaatsbürgerschaft, sein Liebhaber besitzt ausschließlich die mexikanische. Lown sagte weiter, dass er gerechnet hätte, dass ein Visa für seinen Lebensgefährten schneller positiv erledigt würde. Vor allem, dass es nach seiner 3. und vor seiner 4. Amtszeit geschehen würde, um eine schiefe Optik zu vermeiden. An den Bettelstab bringen dürfte diese Entscheidung Lown jedenfalls nicht: Er besitzt ein renommiertes Immobilienunternehmen. | Ex-Bürgermeister von San Angelo: J.W. Lown >>>Vertreter der Stadt, die mit Lown gesprochen haben, sagen, dass Lown
gründlich über seinen Schritt nachgedacht hätte und mit der
Entscheidung glücklich sei. Die
Stadt habe einen großartigen Bürgermeister verloren, er hat sich stets
um allen Belangen und Wünschen der Bürger persönlich angenommen und ihre rechte gegenüber der Stadt San Angelo vertreten, so die Stadtväter.
Bei der letzten Wahl rekrutierte Lown 89 % der Stimmen. Der Job brachte ihm etwa € 500.000,- brutto pro Jahr. Der Bürgermeister wird jeweils auf 2 Jahre gewählt und hat keine über den Vorsitz des Stadtrats hinausgehenden Machtbefugnisse. |