Wiener LinienMobbing Urteil
von Mag. (FH) Asim Aliloski, 20.04.2008 Das Wiener Arbeits- und Sozialgericht (ASG) hat entschieden, dass die Kündigung eines schwulen Mitarbeiters der "Wiener Linien" sittenwidrig und deshalb unwirksam war. Die Wiener Linien hatten dem 37-jährigen Mann wegen seiner Dienstunfähigkeit gekündigt, nachdem sie über Jahre mit angeschaut hatten, wie der Mann aufgrund seiner Homosexualität gemobbt wurde und schließlich daran psychisch erkrankte. Das WC im Betriebsbahnhof, in dem er hauptsächlich Dienst versah, wurde mit homophoben Parolen beschmiert. Aus den Reifen seines geparkten Pkw wurde immer wieder Luft ausgelassen, das Fahrzeug selbst einmal mit Buttersäure begossen. Obwohl die Geschäftsleitung des Betriebes um die schwierigen Arbeitsbedingungen wusste, legte man ihm nur nahe, sich doch versetzen zu lassen. Der Arbeitgeber hätte seinen Angestellten so "in der demütigenden, seine Persönlichkeitsrechte und seine Menschenwürde verletzenden Weise und überdies gesundheitsschädlichen Arbeitssituation belassen und nach vielen Monaten der Untätigkeit sich darauf beschränkt, die Verantwortung für Abhilfemaßnahmen dem Kläger selbst zuzuschieben", so das Urteil weiter. | BerufungDie Wiener Linien werden diese Entscheidung bekämpfen. "Unserer Meinung nach liegt aufseiten des Arbeitgebers keine Unterlassung der Sorgfaltspflicht vor. Wir werden daher in Berufung gehen", gab der Unternehmenssprecher der Wiener Linien bekannt.
Coxx und Queer Lounge planen zum Thema homosexuelle Diskirminierung am Arbeitsplatz eine Reportage. Betroffene bitte melden an: Homophobie Reportage |