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Ehe gleich!

Österreich war einst das erste Land der Welt, das die Todesstrafe für homosexuelle Kontakte aufgehoben hat. Das war 1787. Danach war Schluss(licht).

Die Strafen wurden nach dem Tod des Reformkaisers Joseph II. (dem Sohn Maria-Theresias) wieder exzessiv angehoben (von einem Monat Arrest auf 1 bis 5 Jahre schwerer Kerker!). Und bei den folgenden Reformen war Österreich in der westlichen Welt immer hinter drein.

Das Totalverbot wurde erst 1971 beseitigt (nach dem Wahlsieg Kreiskys und gegen den Widerstand der ÖVP), fast 200 Jahre nach der Französischen Revolution, von der die Entkriminalisierung von Homosexualität (und anderer einverständlicher sexueller Kontakte) ihren Ausgang genommen hatte.

EP ist mittlerweile Oststandard


Das letzte homophobe Sonderstrafgesetz (§ 209: Altersgrenze 18 für schwule Kontakte, gegenüber 14 für lesbische und heterosexuelle) ist erst 2002 (!) (durch den Verfassungsgerichtshof) gefallen: 150 (!) Jahre nach der Türkei. Österreich war damals eines der wenigen Länder Europas, die noch unterschiedliche Mindestaltersgrenzen hatte, was die ÖVP, die an dieser Diskriminierung bis zuletzt hartnäckigst festgehalten hat, zu kabarettreifen Verrenkungen veranlasst hatte. Wie im Jahr 1989 einen späteren VP-Minister, der bei einer Podiumsdiskussion vor einem zum Bersten vollen Auditorium die Diskriminierung vehement damit verteidigte, dass »die Sowjetunion auch noch so etwas hat« …. Drei Jahre später hat auch diese die Altersgrenzen angeglichen. In Österreich dauerte es noch weitere 10 Jahre.

Die Antidiskriminierungsrichtlinie (Schutz am Arbeitsplatz) hat Österreich schließlich erst ein halbes Jahr nach der Deadline umgesetzt (im Juli 2004). Und auch die eingetragene Partnerschaft wurde erst etwas nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Jahr 2009 eine Beschwerde gegen die fehlende rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare aufgegriffen und zu einer mündlichen Verhandlung geladen hatte.

Damals ist Österreich noch mit einem blauen Auge davongekomnmen. Mit 4:3 Stimmen hat der EGMR die Einführung der EP als gerade noch rechtzeitig erkannt (Schalk & Kopf v Austria 2010). Heute sieht das ganz anders aus. Soeben hat der EGMR Italien verurteilt, weil es (nicht zumindest) eine eingetragene Partnerschaft hat (Oliari ua v Italy 2015). Damit ist eine EP heute Mindeststandard für alle (!) 47 Europaratsstaaten.

Letzte Chance


Österreich befindet sich mit der EP also nun auf dem (Mindest)Standard, den auch Russland, Serbien, Moldawien, Albanien etc. erfüllen müssen. Die EP haben in Europa – ausser Österreich, Schweiz und Deutschland – nur mehr ehemalige Ostblockstaaten (Tschechien, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Estland).

Es ist Zeit, weiter zu gehen. Die österreichische Politik hat jetzt mit der Ehe die letzte Chance, in LGB-Angelegenheiten einmal nicht Schlußlicht in Europa zu sein. In Westeuropa sind wir es ohnehin bereits …


Mach mit!

Parlamentarische Bürgerinitiative Ehe gleich! Jetzt online unterschreiben auf www.ehe-gleich.at

Aktuelles stets auf www.RKLambda.at, Facebook: RKL, und Twitter: @HelmutGraupner

Dr. Helmut Graupner ist Rechtsanwalt in Wien, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) sowie Vice-President for Europe der International Lesbian and Gay Law Association (ILGLaw) und Co-Coordinator der European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL).



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